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Kassensysteme Hamburg
Foto von Thoursie

Kennen Sie die Kassensysteme in Hamburg? Wie weit reicht Ihr fachliches Wissen darüber? Wissen Sie welche Rechte und Pflichten Sie haben, wenn Sie ein Kassensystem in Hamburg für Ihr Unternehmen nutzen?

Unter Kassensystem versteht man eine EDV- Lösung zur Einbindung von Registrierkassen und Scannerkassen, die am Arbeitsplatz aufgestellt sind.
Die Kassenhardware und die Kassensoftware gehören einem gut funktionierendem Kassensystem in Ihrem Unternehmen. Auf der Kassenhardware sind Windows-, Linux-, oder ein macbasiertes Betriebssystem installiert.
Desweiteren sind der Thermobondrucker für den Ausdruck von Bons und Rechnungen, die Kassenschublade,der Barcodescanner, die Kundenanzeige, die programmierte Kassentastatur, ein EFT- Zahlungsterminal und wahlweise ein Etikettendrucker wichtige Bestandteile eines Kassensystems. Heutzutage kommen oftmals Touchmonitore zum Einsatz, anstatt der programmierten Tastaturen.

Um die Gewohnheiten und Vorlieben einzelner Kunden zu erfassen werden die Kassensysteme in Hamburg auch genutzt. Die Mehrzahl im Handel verwendeten Kassensysteme stehen in Verbindung mit einer Finanzbuchhaltung oder Materialwirtschaft. Die Artieklerfassung finden überwiegend über einen Strichcode statt. Artikel, die nach dem dem Gewicht berechnet werden (z.B. Obst oder Gemüse) sind hier Ausnahmen.
Im Unterschied dazu werden bei Kassensystemen für die Hamburger Gastronomie keine Bons gescannt, sondern die Ware direkt verkauft oder als Lieferschein gebucht. Gute Kassensysteme in Hamburg haben selbstverständlich verschiedene Zahlungswege (Bar, Gutschein oder Kreditkarten), eine Kundenkontoverwaltung, eine Gutscheinverwaltung und die Abrechnung als Kontrolle für den Kassierer oder die Kassiererin. Auch Schnittstellen zu externen Geräten wie Schankanlagen, Kaffeemaschinen oder Waagen sind meist direkt integriert.

Alle registrierten Geschäftsvorfälle sind mit Ihrem Kassensystem als elektronisch auswertbare Daten aufzubewahren. Bei der steuerlichen Außenprüfung wird besonders eine Prüfung der nach dem Gesetz geforderten Unveränderbarkeit der Daten kontrolliert. Alle Einzeldaten und Rechnungen, die Sie mit einer PC- Kasse oder elektronischen Registrierkasse erfassen sind aufzubewahren.
Ausgenommen sind nur solche Geräte, die bauartbedingt nicht oder nur teilweise aufgerüstet werden können. Am 31. Dezember 2016 läuft diese Ausnahme allerdings aus. Das Gerät darf danach zur Ermittlung der steuerlichen Tageseinnahmen nicht mehr eingesetzt werden.

Erfüllt Ihr Kassensystem alle gesetzlichen Anforderungen?
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