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  • dasBon - elektronischer Kassenbeleg

Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Kassensysteme das Belegausgabegesetz.
Demnach ist für jeden Verkaufsvorgang ein Beleg bereit zu stellen.
Unabhängig davon ob der Kunde den Papier-Bon mitnehmen möchte oder
nicht (eine Mitnahme-Pflicht besteht nicht).
Derzeit liegt die Zahl der Kunden die einen Bon bei Verkäufen von
Bäckereien benötigen, im einstelligen Prozentbereich.


dasBon - elektronischer Bon

Es gilt, dass die Bon-Bereitstellung nicht in Papierform erfolgen muss.
Demnach kann ein Beleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.  
dascus bietet mit seinem Produkt „dasBon“ eine kosteneffiziente und umweltfreundliche Alternative zum Papierbeleg.

Nach dem Verkaufsvorgang wird ein QR-Code auf dem
Kundenmonitor der Kasse angezeigt, den der Kunde per Smartphone
abscannen kann.

Der Beleg wird als PDF-Datei heruntergeladen und enthält Ihr Logo sowie alle TSE-
(Technische Sicherheitseinrichtung) und steuerrechtlichen Informationen.

dasBon mit NCR CX7

Funktionalität

Nach dem Bonabschluss kann der Kassierer wählen, ob der Beleg als
Papierbon oder QR-Code auf dem Kundenmonitor der Kasse dargestellt wird.

Nach Auswahl der eBON-Funktion wird ein QR-Code auf dem Kundenmonitor der Kasse angezeigt. Diesen kann der Kunde per Smartphone abscannen und öffnet eine Browser-App des Handys.

Der QR-Code enthält einen eindeutigen Link und der Beleg wird auf dem Smartphone dargestellt. Der Beleg wird als PDF-Datei heruntergeladen und enthält Ihr Logo sowie alle TSE-(Technische Sicherheitseinrichtung) und steuerrechtlichen
Informationen.

Dieser elektronische Beleg kann als PDF-Datei gespeichert oder geteilt werden.


Besonderheiten im Überblick

  • kosteneffiziente und umweltfreundliche Alternative zum Papierbeleg
  • QR Code einfach per Smartphone auslesbar
  • digitaler Beleg enthält Logo sowie TSE- und steuerrechtlichen Informationen
  • Speicherung als PDF-Datei



dasBon - elektronischer Kassenbeleg


HINWEIS:
Bitte halten Sie vor Inbetriebnahme von "dasBon" (elektronischer Bon) Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

 

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(Mo.-Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr)