01. April 2021
Am 01.01.2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Kraft getreten.
Mit Datum 31.03.2021 endete die Nichtbeanstandungsfrist und die Bestimmungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gelten.
Von Audicon, dem Softwarelieferanten der Finanzbehörden, haben wir uns den Kassendaten-Export gemäß der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K), zertifizieren lassen.
Durch die geänderte Rechtslage und unserer Zertifizierung erhalten unsere Kunden Sicherheit für die technische Umsetzung der KassenSichV.
Zertifikat vom 31.03.2021 |
Das bedeutet, dass der Datenexport von Kassendaten über die geprüfte Schnittstelle den Vorgaben der DSFinV-K zur Datenstruktur (Ziff. 3 der DSFinV-K) entspricht und die bereitgestellten Daten in die Prüfsoftware der Finanzverwaltung importiert werden können.
Die Bescheinigung bezieht sich auf:
- das Kassensystem Central Store Office [CSO]
- den Datenexport vom 11.03.2021
- die DSFinV-K in der Version 2.2. vom 24.06.2020