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2. Juni 2020


Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung das Corona-Steuerhilfegsetz erlassen.

Dieser Beschluss umfasst unter anderem eine Umsatzsteuersenkung für alle gastronomischen Betriebe und Verpflegungsdienstleister.

Bisher gilt für Speisen die in einem Restaurant, Cafe oder Bar verzehrt werden eine Umsatzsteuer von 19 Prozent. Für Gerichte die der Gast mit nach Hause nimmt fallen in der Regel nur 7 Prozent Mehrwertsteuer an.

Nun wird der Steuersatz einheitlich wird von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Ausgenommen davon sind Getränke.

Die Steuersenkung tritt am 01.07.2020 in Kraft und ist bis zum 30.Juni 2021 befristet.

Mit dieser Steuererleichterung versucht die Regierung die massiven Folgen der Corona-Krise für die Gastronomiebetriebe etwas abzumildern.

 

Diese Steueränderung muss auch im Kassensystem hinterlegt werden.

 

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