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29. Juni 2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020

Gemäß dem Bundesministerium der Finanzen gilt:

" Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen.Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020:

Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %,
der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. ...".

Unmittelbar nach dem Bundestag hat heute, am 29.06.2020 auch der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im zweiten Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten.


Für die Gastwirtschaft bedeutet die heute verabschiedete (weitere) Umsatzsteuersenkung:

Speisen werden bis zum 31.12.2020 mit 5% Umsatzsteuer und anschließend für ein halbes Jahr (bis 30.6.2021) mit 7% berechnet.
Ab dem 01.07.2021 gilt wieder der reguläre 19% Umsatzsteuersatz.


Wir haben alle Maßnahmen ergriffen und sind gut vorbereitet, die erforderlichen Kassenumstellungen fristgerecht vorzunehmen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei den anstehenden Anpassungen und werden technische Einstellungen, für eine korrekte Buchführung, mit Ihnen abstimmen.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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