Für Kassensysteme gilt 2025 eine Meldepflicht beim Finanzamt

Wie Sie möglicherweise bereits von Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfahren haben, gilt gemäß dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen das Mitteilungsverfahren nach § 146a AO für Kassensysteme – das sollten Sie wissen