Mehr als 5.000 Kassensysteme sicher via WebElster gemeldet

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Mitteilungsverfahren nach § 146a AO für Kassensysteme: Das sollten Sie wissen

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Meldeverfahren für Kassensysteme verfügbar sein. Für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme gilt eine Meldepflicht bis zum 31.07.2025.