Ab dem 1. Januar 2025 wird das Meldeverfahren für Kassensysteme über die ERiC-Schnittstelle verfügbar sein. Für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, gilt eine Meldepflicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Auch die Außerbetriebnahme eines zuvor registrierten Systems muss gemeldet werden. Wichtig: Bis zum 30. Juni 2025 sind alle aktiven Kassensysteme zu registrieren.
Für die Meldung benötigen Sie folgende Informationen:
Die Meldepflicht gilt für alle aktiven Systeme – einschließlich der in Betrieb befindlichen Kassen und TSEs.
Ausnahmen: Ersatz- oder Poolkassen sind von der Pflicht ausgenommen.
Ab dem Stichtag müssen Änderungen, wie Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme, innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Es stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Für die Nutzung der ERiC-Schnittstelle benötigen Sie ein eigenes Elster-Zertifikat, das weiterhin verwendet werden kann, sofern bereits vorhanden.
Die Implementierung der ERiC-Lösung in CSO bietet Ihnen eine Zeit- und Kostenersparnis, indem der Meldeprozess effizient automatisiert wird. Voraussetzung ist die vollständige und korrekte Pflege aller relevanten Datensätze in CSO, insbesondere der Adressdaten Ihrer Filialen.
Hinweis: Als IT-Dienstleister unterstützen wir Sie technisch, übernehmen jedoch keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit Ihrer gemeldeten Daten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen