Umsatzsteuer auf Speisen im Haus sinkt dauerhaft

Neben vielen weiteren wichtigen Punkten stand heute der bereits vom Bundestag verabschiedete Steueränderungsgesetz 2025 im Bundesrat auf dem Plan.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 der im Koalitionsvertrag vorgesehenen dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie zugestimmt.
Der Steuersatz wird damit ab dem 1. Januar 2026 von 19 % auf 7 % reduziert.

Da die Umsatzsteuer eine Gemeinschaftsteuer von Bund und Ländern ist, war die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Diese liegt nun vor.
Die Länder erhalten für die durch die Steuersenkung entstehenden Mindereinnahmen einen Ausgleich durch den Bund.

Die Regelung gilt ausschließlich für Speisen. Getränke sind nicht betroffen und unterliegen weiterhin dem regulären Steuersatz von 19 %.

Wir empfehlen die Tasten und Funktionen für im Haus / außer Haus wie bisher auf Ihren Kassen zu belassen und keine Änderung vorzunehmen. So ist eine Auswertbarkeit der im Haus und außer Haus Verkäufe (sowie z.B. Becherverbrauch / Preisumschaltung im Haus) gewährleistet.

Die Umsatzsteuer-Anpassung für im Haus Speisen sind durch Stammdatenpflege in den Kassen / Zentralanwendungen bzw. in den führenden Warenwirtssystemen umzusetzen. Wichtig ist, dass diese ab 01.01.2026 bzw. dem ersten Öffnungstag Ihrer Verkaufsstelle im neuen Jahr an die Kassen übertragen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der korrekten Einstellung Ihrer Kassensysteme.

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