Mitteilungsverfahren nach § 146a AO für Kassensysteme: Das sollten Sie wissen

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Meldeverfahren für Kassensysteme verfügbar sein. Für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme gilt eine Meldepflicht bis zum 31.07.2025.

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Meldeverfahren für Kassensysteme verfügbar sein. Für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme gilt eine Meldepflicht bis zum 31.07.2025.
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