Für Kassensysteme gilt 2025 eine Meldepflicht beim Finanzamt

Für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, gilt eine Meldepflicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Auch die Außerbetriebnahme eines zuvor registrierten Systems muss gemeldet werden.

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