Soforthilfe: +49 (3342) 368 3

  • News
  • News Mobil

22. Juli 2014

BMELBereits seit dem Jahr 2011 steht die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – EU Nr. 1169/2011 fest. Die Verordnung beabsichtigt eine bessere Verbraucherinformation über das jeweilige Lebensmittel und dessen Bestandteile. Folglich müssen die Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung bis zum 13.12.2014 und die Nährwertkennzeichnung bis zum 13.12.2016 umgesetzt werden.

Bis dato war die Umsetzung der LMIV für die betreffenden Betriebe unklar.

Mit seinem Schreiben vom 8. Juli 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine für Deutschland geltende Durchführungsordnung zur Umsetzung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – als Entwurf veröffentlicht. Darin ist beschrieben, welche Informationspflichten bei der Abgabe unverpackter Lebensmittel ab dem 13.12.2014 gelten sollen. Dementsprechend ist für sog. Lose Ware „lediglich“ eine Information über allergene Stoffe vorgesehen. Die Art der Veröffentlichung der Informationen kann schriftlich oder elektronisch mit Hilfe von Informationsterminals bereitgestellt werden, sowie unter bestimmten Voraussetzungen mündlich erfolgen. Lebensmittel die als verpackte Ware verkauft werden müssen dagegen mit allen LMIV-Pflichtinformationen ausgestattet werden.

Nachfolgend stellen wir Ihnen den Entwurf der Durchführungsverordnung als PDF-Download zur Verfügung:

BMEL-Schreiben vom 08.07.2010 - Entwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel  (28 Seiten)

Im Hinblick dessen bietet dascus eine Lösung, mit der Produktinformationen sowohl über Kassensysteme aufgerufen und ausgedruckt werden können. Weiterhin können Sie mit der dascus-Softwarelösung Central Store Office (CSO) Etiketten als auch Preisschilder mit Produktinformationen erstellen und ausdrucken.

Mit dascus sind Sie für die anstehende Allergenkennzeichnung gut gerüstet.

Weiterführende Informationen finden Sie: hier

 

Sprechen Sie hierzu unsere Vertriebsmitarbeiter aktiv an. Wir beraten Sie sehr gern und unterstützen bei der Umsetzung.

Für Fragen oder weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Erfüllt Ihr Kassensystem alle gesetzlichen Anforderungen?
Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
(Mo.-Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr)