Aufgrund von Covid-19 und der daraus resultierenden Corona-Krise haben mehrere Bundesländer die Nichtbeanstandungsregelung für das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen angepasst.
Es gilt:
Der Termin 30.09.2020 als vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegter Fixtermin bleibt bestehen und somit entsprechen nicht konforme Kassensysteme auch nicht den Vorschriften.
Die u.a. Bundesländer regelten jedoch eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 unter mehreren Voraussetzungen:
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