Das bedeutet im Einzelnen, dass Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – ausgestattet sein müssen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kassensysteme, die im sogenannte Übergangszeitraum angeschafft wurden und nicht mit einer TSE ausrüstbar sind (siehe Artikel 2 (3) des Gesetzes zum Schutz …).
Dies bedeutet aus unserer Sicht, das nach heutigem Rechtsstand fast alle Kassen bis zum Jahreswechsel mit einer TSE ausgestattet sein müssen.
Für unsere PC-Kassen-Kunden haben wir in Zusammenarbeit mit Diebold Nixdorf eine Lösung entwickelt. Wir nutzen den TSE-USB-Stick von DN, erwarten in den nächsten Wochen eine Zertifizierung und haben diese Lösung in unsere EasiPOS-Systemwelt integriert. Sprechen Sie Ihren Betreuer an.
Für unsere Vectron-Kunden warten wir auf die abschließende Lösung von Vectron, die es uns ermöglichen wird Vectron-Kassen aufzurüsten. Sprechen Sie hierzu bitte mit unserem Vectron-Kassenbetreuer.
Für unsere Casio-Kunden: sprechen Sie bitte unsere Casio-Kassenbetreuer an.
ACHTUNG: Dies ist ausdrücklich keine steuerrechtliche Beratung! Die gemachten Aussagen geben ausschließlich unsere persönliche Meinung zum Thema wieder! Sprechen Sie mit Ihrem StB und / oder WP!