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Seit dem Jahr 2016 gilt in Österreich die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für alle Bareinnahmen. Unternehmen die einen Jahresumsatz von 15.000€ und einen Barumsatz von 7.500€ überschreiten, sind zur Nutzung einer Registrierkasse verpflichtet.

Darüber hinaus müssen Kassensysteme seit dem 01.04.2017 über einen Manipulationsschutz verfügen. Damit soll einer Manipulation der Barumsätze vorgebeugt werden.

A-Trust-Zertifikat


RKSV steht für Registrierkassensicherheitsverordnung und wurde vom Bundesminister für Finanzen Österreich erlassen.

 

Die dascus GmbH setzt die geltenden Vorschriften für Österreich mit seiner EasiPos Kassenlösung erfolgreich um.

 

Was beinhaltet die Verordnung im Detail?

Kassenidentifikationsnummer:

Alle Registrierkassen müssen eine Kassenidentifikationsnummer aufweisen. Diese muss über FinanzOnline gemeldet sein.

 

Maschineller Code

Jeder Kassenbon muss mit einem maschinell auslesbarem Code versehen werden.

 

Elektronische Signatur

Jeder erfasste Umsatz und der zugehörige  Beleg müssen elektronisch signiert werden. Diese elektronische Signatur ist von der Signaturerstellungseinheit anzufordern und dem Kassenbeleg als ein Teil des o.g. maschinellen Codes beizufügen.

Schnittstellenanbindung

Jede Registrierkasse muss über eine, zur Sicherheitseinrichtung passenden, Schnittstelle verfügen (Chipkartenleser oder HSM)

Barumsätze

Alle erfassten Barumsätze müssen fortlaufend aufsummiert werden.

Umsatzzähler

Der Umsatzzähler muss nach dem Standard AES 256 verschlüsselt werden können.

Schlussbeleg

Bei einer planmäßigen Außerbetriebnahme muss die Kasse einen Schlussbeleg ( Betrag 0) erstellen können.

Startbeleg

Die Kasse muss einen Startbeleg erzeugen können, welcher den Prüfungsauflagen gemäß §6(4) entspricht.

Datenerfassungsprotokoll

Unternehmen sind verpflichtet, ein Datenerfassungsprotokoll zu führen und abzuspeichern, in dem alle Barumsätze ( inkl. Elektronsicher Signatur ) vermerkt sind.
Das Datenerfassungsprotokoll muss entsprechend der Vorgaben exportierbar sein.

Quartalsweise Sicherungsfunktion

Eine Quartalsweise Sicherungsfunktion, zur Sicherung der Daten auf einem externen Datenträger, muss gewährleistet sein.

Manipulation

Es darf keine Möglichkeit an der Kasse vorhanden sein, die Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen.          

 

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