17. Juni 2014
Mit seinem Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bis dahin geltenden Bestimmungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften mittels Kassensystemen bzw. die Aufbewahrung und Zugriffsmöglichkeiten der digitalen Unterlagen deutlich verschärft. Diese Bestimmungen finden immer mehr Anwendung bei Buchprüfungen der Finanzbehörden.
Nachfolgend stellen wir Ihnen das BMF-Schreiben als PDF-Download zur Verfügung:
BMF-Schreiben vom 26.11.2010 - GDPdU
Aktuell erhält dascus mehrere Aufträge zur Aufrüstung bestehenden Kassensysteme bzw. zum Kassenaustausch. Im Besonderen betrifft dies VECTRON Kassensysteme. VECTRON stellt zur Einhaltung der Bestimmungen ein Fiskalupdate bereit.
Durch die Einführung des VECTRON-Fiskaljournals erfolgt die GDPdU und GoBS konforme Speicherung sämtlicher Kassendaten. (Bei Bedarf kann das Fiskaljournal in ein IDEA konformes Format exportiert werden.)
- GoBS bezieht sich hierbei auf die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
- GDPdU entsprechend die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Eine Stellungnahme des Herstellers VECTRON können Sie sich unter dem Link:
VECTRON - Fiskalanforderungen Anwenderinformationen
downloaden.
HINWEIS:
Für alle CASIO und PC-Kassensysteme von dascus erfolgt selbstverständlich auch die konforme Speicherung der Kassendaten. Speziell hierfür wurde die Kassenschnittstelle der dascus Kassenlösung von der Audicon GmbH – GDPdU-Experte und offizieller Software-Lieferant der Finanzverwaltung – GDPdU-zertifiziert.